Anlage 6 HufBeschlV
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 3218 Prüfungszeugnis Herr/Frau .................................................................... geboren am .................................. in ............................. hat am .................... vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Behörde des Landes ................. die in § 18 der Hufbeschlagverordnung vom 15. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3205) vorgeschriebene Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied/zur Hufbeschlaglehrschmiedin 1) mit folgenden Ergebnissen 2) bestanden/nicht bestanden: 3) Anfertigung und Erörterung von Fallstudien nach § 18 Abs. 2 der Hufbeschlagverordnung: ................. Durchführung einer orthopädischen Maßnahme nach § 18 Abs. 3 der Hufbeschlagverordnung: ................. Nachweis der schmiedetechnischen Fertigkeiten nach § 18 Abs. 4 der Hufbeschlagverordnung: ................. Vorbereitung und Durchführung von praktischen und theoretischen Unterweisungen nach § 18 Abs. 5 der Hufbeschlagverordnung: ................. ......................, den ...................... Der/Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses ................................................... (Unterschrift/Siegel) ----- 1) Geschlechtsspezifische Bezeichnung verwenden. 2) Noten (sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft, ungenügend). 3) Nichtzutreffendes bitte streichen.